04.04.2024
Appell zur fristgerechten Einreichung der KoRe
Bitte vergessen Sie nicht, die Kostenrechnung 2023 fristgerecht bis zum 30. April 2024 an das Amt für Soziales zu senden. Die Daten werden für die Neubeurteilung der Höchstansätze der Pflegefinanzierung sowie für die Diskussion um die Anpassung der Obergrenze für Ergänzungsleistungen im kommenden Jahr benötigt.