Arbeitsmarktbeobachtung Lohndumping
Amt für Wirtschaft und Arbeit: Die Tripartite Kommission des Kantons St.Gallen hat die Beschäftigten in den Betagten- und Pflegeheimen bei der Arbeitsmarktbeobachtung im Jahr 2018 als sogenannte Fokusbranche, d.h. Branche unter besonderer Beobachtung, bezeichnet. Um Erwerbstätige vor dem Risiko von Sozial- und Lohndumping zu schützen, wurden am 1. Juni 2004 flankierende Massnahmen zum freien Personenverkehr eingeführt. Diese ermöglichen die Kontrolle der Einhaltung der minimalen oder orts- und branchenüblichen Arbeits- und Lohnbedingungen. Einige Heime wurden bereits angeschrieben, detaillierte Angaben über die Mitarbeitenden zu machen.
Bitte beachten Sie:
Das Bundesgericht hat bereits mehrfach bestätigt, dass die Arbeitgeber zur Herausgabe dieser höchstpersönlichen Daten an die Kontrollbehörde gesetzlich verpflichtet sind. Deshalb kann man sich nicht „hinter dem Datenschutz verstecken“, sondern muss gleichzeitig die Daten liefern und den Datenschutz einhalten. Es ist richtig, dass die ungeschützte Übermittlung per Mail hierfür kaum tolerierbar wäre – selbst wenn es oft gemacht wird und kaum je zu Schadensfolgen geführt hat. Der Betrieb muss also die Daten geschützt liefern; wenn er dies nicht kann/will, bleibt ihm immer noch die Möglichkeit, eine persönliche Kontrolle vor Ort im Betrieb zu vereinbaren.
Falls Sie einen entsprechenden Brief erhalten empfiehlt CURAVIVA, das Amt zu kontaktieren, Postadresse und Vertrauensperson zu erfragen und die Daten per Einschreiben zu senden, falls man keinen Besuch vor Ort haben will.
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