Aufhebung der kantonalen Besuchseinschränkungen in Alters- und Pflegeheimen
Die Coronavirus-Fallzahlen in der Schweiz und im Kanton St.Gallen sind sehr niedrig. Dies lässt es zu, die kantonalen Besuchseinschränkungen auf 1. Juli 2020 aufzuheben. Die Hygiene- und Distanzregeln bleiben trotzdem zentral. Alters- und Pflegeheimen wird empfohlen, die Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln mittels eigenen Besuchsregelungen sicherzustellen.
Das seit 16. März 2020 für Alters- und Pflegeheime bestehende Besuchsverbot, das ab 11. Mai 2020 durch Besuchseinschränkungen für Alters- und Pflegeheime ersetzt wurde, wird auf den 1. Juli 2020 aufgehoben. Die Verantwortung für das Besuchsregime wird ab diesem Zeitpunkt wieder in die Kompetenz der Alters- und Pflegeheime fallen. Das Gesundheitsdepartement empfiehlt den Alters- und Pflegeheimen, sich an den aktuellen Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG zu orientieren. Empfehlungen für Institutionen wie Alters- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sind abrufbar unter www.bag.admin.ch, dann unter Informationen für Gesundheitsfachpersonen.
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