16.12.2024
Berufsausübungsbewilligung BAB
Das Gesundheitsdepartement hat am 5. Dezember 2024 darüber informiert, dass den Institutionen empfohlen wird, freiwillig für alle Pflegefachpersonen eine BAB zu beantragen.
Wir als Kantonalverband Curaviva St.Gallen vertreten nach wie vor die Grundhaltung, dass aktuell eine BAB pro Institution ausreicht und raten bis auf Weiteres davon ab, für alle Pflegefachpersonen eine BAB zu beantragen. Die Anfrage an das Gesundheitsdepartement bezüglich der gesetzlichen Grundlage, welche die Forderung nach zwei Personen mit einer BAB pro Institution rechtfertigt, ist aktuell noch hängig. Wir werden Sie informieren, sobald eine Stellungnahme des Kantons vorliegt.
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