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Coronavirus - Besuchsverbot Ausgangsregelungen

Ein «Ausgangsverbot» für Heimbewohner/-innen ergibt sich nicht aus dem verfügten Besuchsverbot. Ein solches wäre auch extrem schwierig zu handhaben, da es an freiheitseinschränkende Massnahmen grenzt.

Nach Rücksprache haben die Institutionen aber darauf zu achten, dass beim Ausgang die Hygiene- und Verhaltensanweisungen des BAG berücksichtigt werden (https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/so-schuetzen-wir-uns.html). Gerade aber zu Spaziergängen sollte nach meinem Dafürhalten auch weiterhin ermuntert werden, da sie die Gesundheit fördern.

Von Enkelbesuchen sollte bei solchen Spanziergängen dringend abgeraten werden. Wenn man sich absolut und unvernünftiger Weise nicht daran halten will, dann auf jeden Fall im Freien, nicht länger als 15 Minuten und sicher keine Umarmungen. Umarmungsregeln und Besuchszeit sind auch für andere Besucher dringend empfohlen. Bitte schauen Sie, dass die Eigenverantwortung ernst genommen wird und Ausgänge pragmatisch und im Einklang mit den Hygieneregeln des BAG gehandhabt werden. 

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