Covid-19-Verordnung 3 - Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmenden
Sie erhalten in der Beilage die neuen Vorgaben des Bundes zum Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Bitte beachten Sie die beigelegte aktuelle Liste der Erkrankungen, welche die Betroffenen zu besonders gefährdeten Personen machen.
Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ein entsprechendes Arztzeugnis verlangen. Um das Arztgeheimnis zu wahren, müssen die Ärztinnen und Ärzte nur bestätigen, dass die jeweilige Person zu den Risikogruppen gehört. Die diesbezügliche konkrete Erkrankung muss im Arztzeugnis nicht genannt werden.
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V1b -EDI- Covid-19-Verordnung 3 DE | 533 KB |