Direktzahlung Pflegefinanzierung an die Heime ab 01.01.2021
Hiermit erhalten Sie ergänzende Präzisierungen zum ersten Schreiben vom 18. November 2020, das von der SVA SG und CURAVIVA SG versendet wurde.
Wie gehen Institutionen konkret vor, Schritt um Schritt:
- Jede Institution (Heim) muss im Nov./Dez. 2020 an ihren Softwarelieferanten (z.Bsp. LOBOS AG) gelangen und diesen informieren, dass die Umstellung per 01.01.2021 folgend wird.
- Mit dem Softwarelieferanten vereinbart die Institution einen Termin, i.d.R. zwischen dem 10.01.2021 und dem 31.01.2021 für die konkreten Anpassungsschritte in der Software.
Zur gleichen Zeit ist mit dem Softwarelieferanten zu definieren, wie die Debitorenabbuchung von statten geht. - Vom 01.01.2021 bis 10.01.2021 erfolgt die Erstellung der Bewohnerrechnungen Dezember 2020 nach bisherigem System.
- Gemäss vereinbartem Termin mit dem Softwarelieferanten (siehe Punkt 2), folgt die Umstellung und damit die interne Testung «neue Anpassungen Bewohnerrechnungsformular», in Absprache mit dem Softwarelieferanten.
- Vom 01.02.2021 bis 10.02.2021: Erstellung der Bewohner-Rechnungen Januar 2021 UND Erfassung sämtlicher, noch nicht ausgeführter Änderungen im Extranet der SVA SG, die pflegefinanzierungswirksam sind. An die SVA St. Gallen ist keine Rechnungsstellung erforderlich; die Erfassung im Extranet SVA SG genügt.
- Per zirka 26.02.2021 erfolgt die erste SVA-Zahlung nach neuem System.
Wichtig zu wissen
- Jede Pflegefinanzierungszusicherung seitens der SVA SG wird dem Bewohnenden schriftlich mitgeteilt. Die Institution erhält davon immer eine Kopie.
- Sollte eine Differenz bei der Debitorenabstimmung resultieren, kann via Einzelzahlung pro Bewohner (der SVA SG) mittels Sozialversicherungsnummer 756. … die einzelnen Zahlungen überprüft und abgestimmt werden.
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201118_Brief SVA-Direktzahlung-Pflegefinanzierung | 350 KB |