Dringliche Zwischeninformation zu MiGeL
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Dezember 2020 beauftragt, eine auf die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK), die Versicherer und ihre Organisationen sowie die betroffenen Leistungserbringer beschränkte Umfrage zum Änderungsentwurf der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) betreffend Vergütung des Pflegematerials (MiGeL) durchzuführen.
Problematisch an diesem Änderungsentwurf ist insbesondere die Einteilung der MiGeL-Produkte in drei Kategorien (A, B und C). Dies weil es einerseits Diskussionen darüber gibt, welche Produkte in welche Kategorie fallen und die Antragsverfahren dafür relativ aufwändig sind und Zeit brauchen, andererseits weil befürchtet wird, dass es Lücken bei der Finanzierung gibt.
Da aus Optik der Leistungserbringerverbände eine Einführung per 01.07.2021 zu kurzfristig ist, haben diese am 17. März 2021 den Bundesrat um die Verschiebung der Inkraftsetzung auf den 01.01.2022 gebeten. Mit Schreiben vom 16. April 2021 hat der Bundesrat diesen Antrag abgelehnt.
Das EK des Fachbereiches Alter hat eine Arbeitsgruppe beauftragt, die Situation zu prüfen sowie Vorschläge für die konkrete Umsetzung bzw. die Erarbeitung von Empfehlungen für die Kantonalverbände auszuarbeiten. Die erste Information zur aktuellen politischen und juristischen Situation dieser Arbeitsgruppe können Sie dem beiliegendem Dokument entnehmen.
Curaviva St. Gallen ist bereits mit dem Departement des Inneren in Gesprächen, vor allem in Bezug auf den Zeitpunkt der Einführung. Ziel muss sein, die Bedingungen der Einführung so zu definieren, dass alle Betagten- und Pflegheime genügend Vorbereitungs- und Vorlaufzeit haben, um die Umstellung seriös, effizient und sicher zu gestalten.
Wir werden so schnell als möglich informieren, wie das weitere Vorgehen ist.
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