10.06.2021
Einführung RAI Index 2016 / BESA LK 2020
Aktuell ist die Situation RAI Index 2016 sowie BESA LK2020 immer noch nicht geklärt. Ein Entscheid über die Lösung per 1. Januar 2022 wurde immer dringender!
Aus diesem Grund hat CURAVIVA St.Gallen zusammen mit senesuisse dem Departement des Inneren Kanton des Kantons St.Gallen am 27. Mai 2021 den Antrag gestellt, auf 1. Januar 2022 die Einführung der folgenden Pflegebedarfsinstrumente zu bewilligen:
- RAI-Index 2016 und RAI-Index 2016 LTCF
- BESA Leistungskatalog 2020 (LK2020)
Das Amt für Soziales wird der Q-Sys AG noch im Juni eine Prognose der prozentualen Veränderung der Pflegestufen für die beiden Gruppen (Wechsel BESA Institutionen auf LK2020, Wechsel RAI Institutionen auf RAI Index 2016) sowie eine Prognose der Stufenveränderungen auf der Ebene der einzelnen Institutionen in Auftrag geben. CURAVIVA St.Gallen hat bestätigt, dass die Auswertungen auf Institutionsebene angefordert werden können.
Am 4. Juni 2021 hat der Bundesrat im Rahmen seines Entscheides zur Einheitlichen Vergütung Pflegematerial per 1. Oktober 2021 auch folgendes entschieden:
«Übergangsbestimmung zur Änderung vom 2. Juli 2019: Die Übergangsfrist, während der die Bedarfsermittlung in Pflegeheimen nach dem bisherigen Recht erfolgen kann, wird mit der Änderung vom 1. Oktober 2021 somit vom 31. Dezember 2021 auf den 31. Dezember 2023 verlängert. Die Bestimmungen von Artikel 8b KLV sind neu ab dem 1. Januar 2024 anzuwenden.»
CURAVIVA St. Gallen ist der Meinung, dass die Vorteile einer früheren Bereinigung grosse Vorteile bringt und wird daher seinen Antrag nicht zurückziehen.
Über den Regierungsentscheid werden wir Sie schnellstmöglich informieren.
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