04.02.2025
Einreichung Kostenrechnung Betriebsjahr 2024
Seit dem 1. Januar 2025 liegt die Zuständigkeit der Aufsicht, Bewilligung und Zulassung der Pflegeheime und somit auch die Verantwortung der Wirtschaftlichkeitsüberprüfung der Leistungserbringung im Dienst für Pflege und Entwicklung des Gesundheitsdepartements.
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20250129_Begleitschreiben_Kostenrechnung_Controlling Pflegefinanzierung | 77 KB |
20250129_Merkblatt_Rechnungslegung und Kostenrechnung | 106 KB |