Aktuelles

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09.11.2022

Energiemangellage im Kanton St.Gallen

Aus Sicht des Verbandes sind derzeit folgende drei Phasen zu beachten:

  1. Phase - Appell(e) zum Sparen
    Die Medienmitteilung der St.Galler Regierung vom 21.09.22 hat u.a. zum Ziel, dass wir alle mithelfen zum Sparen. https://www.bwl.admin.ch/bwl/de/home/themen/energie/energie-aktuelle-lage.html und https://www.sg.ch/tools/energiemangel.html.
  2. Phase - Kontingentierung
    In der Gasversorgung gehören Alters- und Pflegeheime oder auch Institutionen für Menschen mit Behinderung als grundlegende soziale Dienste zu den geschützten Verbraucher:innen und sind damit von allfälligen Beschränkungen oder Kontingentierungen ausgenommen.
    In der Stromversorgung hat sich der Bund bislang zu keinen klaren Äusserungen oder Regelungen über Verordnungen zu möglichen Ausnahmen von Bewirtschaftungsmassnahmen vernehmen lassen. Die bisher kommunizierten möglichen Eskalations-Massnahmen umfassen «Einschränkungen und Verbote nicht zwingend benötigter Geräte und Anlagen», «Kontingentierung», «Netzabschaltung für einige Stunden».
  3. Phase - Netzabschaltungen
    Diese dritte Phase, die Netzabschaltungen, gilt es mit allen möglichen Mitteln zu verhindern.
    Während von Kontingentierungen in erster Linie Grossverbraucher betroffen wären, sind bei Netzabschaltungen alle Verbraucher betroffen. Alters- und Pflegeheime oder auch Institutionen sind bislang nicht von den genannten Bewirtschaftungsmassnahmen ausgenommen. 
    Deshalb ist es sehr wichtig, dass jedes Pflegeheim heute (siehe 1. Phase) prüft, wo überall noch Sparmassnahmen «sinnvoll» umzusetzen sind. Es gibt auch in diesem Thema sicher Unterschiede, inwieweit einzelne Pflegeheime dies heute bereits gut umgesetzt haben. Prüfen Sie gleichwohl, was Ihr Beitrag zum verminderten Strom- und Gasverbrauch ist, und setzen die Sparmassnahmen um, die möglich sind. Kommt es trotz allen Massnahmen zu Netzabschaltungen, was einerseits nicht sehr wahrscheinlich ist, andererseits aber auch niemand ausschliessen kann – auch dafür müssen die Institutionsleitungen der Heime vorsorgen. Nutzen Sie die Zeit auch für diese Vorsorgemassnahmen.

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