Ergänzungsleistungen in Alters- und Pflegeheimen
Ausnahmefälle, in welchen die Abtretung der EL zulässig ist.
Gemäss Rückmeldungen von Mitgliederinstitutionen mehren sich Fälle von unsachgemässer Verwendung von EL-Geldern. Besonders nach dem Tod von Bewohnerinnen und Bewohnern für verwenden die Erbverwalter die letzten EL-Beiträge zuweilen für andere Zwecke als die Begleichung der Heimkosten (für welche die EL eigentlich ausgerichtet wurden).
Das beiliegende Informationsblatt zu Ausnahmefällen, in welchen die Abtretung von Ergänzungsleistungen zulässig ist, kann auch bei CURAVIVA Schweiz heruntergeladen werden.