Freiheitsbeschränkende Massnahmen
In Bezug auf bewegungseinschränkende Massnahmen gilt es in jeder einzelnen Situation jeweils die persönliche Freiheit gegen die Sicherheit und das Wohl der Betreuten abzuwägen. Das Amt für Soziales hat ein Merkblatt erarbeitet, das in diesem Spannungsfeld als Orientierungshilfe dienen soll. Es kann unter diesem Link heruntergeladen werden.
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Merkblatt bewegungseinschränkende Massnahmen | 59 KB |