11.01.2024
Höchstansätze Pflegefinanzierung per 1.1.2024
Die Regierung des Kantons St.Gallen hat am 6.12.2022 den VII. Nachtrag zur Verordnung über die Pflegefinanzierung erlassen und die Höchstansätze der Pflegekosten per 1.1.2023 pauschal um 5 Prozent erhöht. Per 1.1.2024 bleiben die Höchstansätze der Pflegekosten unverändert.
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