20.11.2024
Höchstansätze Pflegefinanzierung und EL-Obergrenze per 1.1.2025
Das Amt für Soziales des Kantons St.Gallen sieht aufgrund der Datenauswertung der Kostenrechnungen 2023 keinen Handlungsbedarf für eine Erhöhung der stationären Höchstansätze und der EL-Obergrenze. Für das Jahr 2025 werden die bestehenden Ansätze weiterhin ihre Gültigkeit haben.
Der Verband Curaviva St.Gallen ist über den Entscheid enttäuscht und wird sich Anfang des neuen Jahres auf politischer Ebene zu diesem für die Institutionen sehr wichtigen Thema weiterhin sehr aktiv einsetzen.
Künftig werden aufgrund der Zuständigkeitsänderung das Controlling Pflegefinanzierung und die Auswertung der Kostenrechnungen sowie die Überprüfung der stationären Höchstansätze gemäss Gesetz über die Pflegefinanzierung (sGS 331.2) und der höchstens anrechenbaren Tagespauschale für Pension und Betreuung im Heim gemäss Verordnung nach EL-Gesetz (sGS 351.52) durch das Gesundheitsdepartement des Kantons St.Gallen vorgenommen.
KtSG_Höchstansätze Pflegekosten und EL-Obergrenze 2025 | 102 KB |