Meldepflicht Cyberangriffe ∙ Wichtige Mitteilung für Ihre Institution
Das neue Informationssicherheitsgesetz des Bundes und dessen Ausführungsverordnungen gelten seit bald einem Jahr. Seit dem 1. April 2025 wird dieses Werk mit der Einführung einer Meldepflicht für Cyberangriffe bei «kritischen Infrastrukturen» ergänzt. Darunter werden Dienstleistungs- und Versorgungssysteme verstanden, die essenziell für die Lebensgrundlagen der Bevölkerung bzw. die Wirtschaft sind – u.a. also auch Leistungserbringer von Menschen mit Unterstützungsbedarf.
Dies wurde auch im Newsletter von Curaviva Schweiz vom 27.3.2025 erwähnt (News - News - POLITIK | Die Meldepflicht für Cyberangriffe tritt in Kraft am 1. April)
Nach Recherchen beim kantonalen Gesundheitsdepartement sind folgende Institutionen meldepflichtig:
Betriebe die auf der kantonalen Pflegheimliste aufgeführt sind - mit Ausnahme jener die «weniger als 50 Personen beschäftigen und ihr Jahresumsatz bzw. ihre Jahresbilanzsumme 10 Millionen Franken nicht übersteigt»
Falls Sie weitere Einzelheiten erfahren möchten, wenden Sie sich an Martin Dümmel | martin.duemmel@sg.ch | Fachmitarbeiter Langzeitpflege/GD Kt.SG.
Meldungen können über das BACS (zentrale Meldestelle für Cyberangriffe des Bundes) erfasst werden (BACS Startseite).
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