29.01.2025
MiGeL-Klagen 2015-2017: Abgeschlossen
Die MiGeL-Klagen 2015-2017 wurden durch tarifsuisse ag zurückgezogen und mit den verschiedenen St.Galler Gemeinden konnte ein Vergleich ausgehandelt werden. Das Verfahren ist damit juristisch beendet.
Gemäss Art. 25a KVG sind Gemeinden die Restfinanzierer. Somit ist es an den Kommunen, die eingeklagten MiGeL-Pflegekosten 2015-2017 zu übernehmen.
Folglich können alle Institution die dafür gemachten Rückstellungen in der Buchhaltung auflösen.
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