10.06.2021
MiGeL - neue Verrechnung per 1.10.2021
Gerne informieren wir Sie über den Entscheid des Bundesrats zu MiGeL, welche künftig wieder über die Krankenkassen abgerechnet werden. Dank Interventionen auf verschiedenen Ebenen erfolgt die Inkraftsetzung der neuen Regelung nicht wie vorgesehen in drei Wochen, sondern per 1. Oktober 2021. Leider ist es im Kampf gegen die dadurch entlasteten Kantone und Gemeinden nicht gelungen, die Verschiebung auf 2022 zu erreichen – aber immerhin.
Eine Arbeitsgruppe von CURAVIVA Schweiz arbeitet an Hilfestellungen für die Heime und an der fristgerechten Bereitstellung der neuen MiGeL-Listen (A, B und C). Ebenso wird der Kontakt mit den Softwarelieferanten gesucht, damit diese ihre Systeme fit machen für die Umstellung.
Am 8. Juni 2021 hat Bundesrat Alain Berset die Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) per 1.6.21, 1.7.21, 1.10.21 und 1.1.22 unterzeichnet. Die für uns relevanten provisorischen Versionen 1. Oktober 21 und 1. Januar 22 sind aufgeschaltet unter: Mittel und Gegenständeliste (MiGeL) (admin.ch).
Wir werden demnächst über die Details und weitere Umsetzungsplanung orientieren können. Die bereits vorliegenden Gesetzes-Informationen finden Sie mit Klick auf diesen Link.
2021_06_11_D_MiGeL_UPDATE_DEFINITIV | 127 KB |