MiGeL - wie weiter? Teil I
Empfehlungen für praktisches Vorgehen bei Rückforderungen
- Bestätigen Sie den Eingang der Forderung an die Krankenkasse mit dem Musterbrief 1
- Informieren Sie danach Ihren Restfinanzierer (Gemeinden) und bitten Sie um Bestätigung der Rückzahlung mit dem Musterbrief an Restfinanzierer
- Nach Erhalt der Antwort (negativ oder positiv) des Restfinanzierers informieren Sie die Rechtsberatung von CURAVIVA Schweiz rechtsberatungcuraviva.ch und Ihren Kantonalverband infocuraviva-sg.ch
- Variante A: Restfinanzierer positiv
Falls der Restfinanzierer Bereitschaft für die Übernahme der Rückforderung signalisiert, koordinieren Sie das weitere Vorgehen zusammen mit dem Kantonalverband und der Rechtsberatung von CURAVIVA Schweiz
Variante B: Restfinanzierer negativ
Falls der Restfinanzierer nicht bereit ist, Rückforderungen zu finanzieren schicken Sie den Musterbrief KK 2a (sympany) an die Krankenkasse oder Musterbrief KK 2b an tarifsuisse ag
- Krankenkasse leitet Betreibung ein:
Informieren Sie die Rechtsberatung von CURAVIVA Schweiz und Ihren Kantonalverband und erheben Sie termingerecht Rechtsvorschlag gegen die Forderung
Downloads