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MiGeL - wie weiter? Teil I

Empfehlungen für praktisches Vorgehen bei Rückforderungen

  1. Bestätigen Sie den Eingang der Forderung an die Krankenkasse mit dem Musterbrief 1
     
  2. Informieren Sie danach Ihren Restfinanzierer (Gemeinden) und bitten Sie um Bestätigung der Rückzahlung mit dem Musterbrief an Restfinanzierer
     
  3. Nach Erhalt der Antwort (negativ oder positiv) des Restfinanzierers informieren Sie die Rechtsberatung von CURAVIVA Schweiz rechtsberatungcuraviva.ch und Ihren Kantonalverband infocuraviva-sg.ch
     
  4. Variante A: Restfinanzierer positiv
    Falls der Restfinanzierer Bereitschaft für die Übernahme der Rückforderung signalisiert, koordinieren Sie das weitere Vorgehen zusammen mit dem Kantonalverband und der Rechtsberatung von CURAVIVA Schweiz
    Variante B: Restfinanzierer negativ
    Falls der Restfinanzierer nicht bereit ist, Rückforderungen zu finanzieren schicken Sie den Musterbrief KK 2a (sympany) an die Krankenkasse oder Musterbrief KK 2b an tarifsuisse ag
     
  5. Krankenkasse leitet Betreibung ein:
    Informieren Sie die Rechtsberatung von CURAVIVA Schweiz und Ihren Kantonalverband und erheben Sie termingerecht Rechtsvorschlag gegen die Forderung

 

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