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MiGeL - wie weiter? Teil IV

Aufgrund der aktuellen Klage der tarifsuisse ag gegen Heime im Kanton Zug informiert die Rechtsberatung von CURAVIVA Schweiz folgendermassen:

"Nachdem tarifsuisse nun vorab im Kanton Zug im Namen von noch 16 „übrig gebliebenen“ Versicherern die Klage gegen alle 13 Pflegeheime eingereicht hat und auch Sympany die entsprechende Verfolgung des Gerichtswegs plant, wird es wahrscheinlich auch im Kanton St.Gallen noch innerhalb der nächsten Tage zu Gerichtsverfahren einiger Versicherer gegen die Pflegeheime (oder wie im Kanton Zug gebündelt gegen den CURAVIVA-Kantonalverband) kommen.

Wir sind zu diesem Weg gezwungen, weil gewisse Kantone/Gemeinden - in St.Gallen nach entsprechender Absprache mit dem Kanton und dem VSGP - definitiv nicht bezahlen wollen und gewisse Versicherer ihr Recht durchsetzen möchten. Dabei haben wir unser Ziel, den Versicherern das Leben möglichst schwer zu machen, damit möglichst viele auf juristische Verfahren verzichten, schon mal nicht schlecht erreicht: Die eingeklagte Summe dürfte insgesamt nur noch etwa 10% des Gesamtbetrages entsprechen. 

Aus Sicht der Betriebe sind Gerichtsverfahren natürlich sehr unschön und sie könnten vor allem dann auch verloren gehen, wenn die Versicherer über gutes Zahlenmaterial verfügen. Dennoch kommen wir nicht darum herum: Die Betriebe müssen sich faktisch zur Rückzahlung verurteilen lassen, damit sie sich anschliessend erfolgreich bei den Restfinanzierern schadlos halten können. Besser wäre hingegen – wo dies prozessual möglich ist und vom Gericht bewilligt wird – wenn die Restfinanzierer als Beigeladene in den Prozess integriert würden, damit das Urteil gegen sie und nicht die Heime lauten kann/sollte.

Weil die Restfinanzierer für von den Betrieben „freiwillig“ geleistete Rückerstattungen kaum aufkommen (von den Zürcher Gemeinden haben wir noch keine einzige Zahlungsbereitschaft gesehen), sind Gerichtsverfahren aus unserer Sicht viel besser als ein vorzeitiges Leisten der Beträge an die fordernden Versicherer.

Wir haben uns als nationale Verbände koordiniert und werden uns mit den Kantonalverbänden gemeinsam engagieren, damit kein Betrieb mit einem Rechtsverfahren alleine gelassen wird. Konkrete Vorbereitungshandlungen laufen bereits, damit wir Sie in dieser Angelegenheit weiterhin tatkräftig unterstützen können. Entsprechende koordinationsarbeiten sind namentlich in Basel Stadt und Zug weit fortgeschritten und werden auch in St.Gallen aufgenommen, sobald die Versicherer weitere Schritte einleiten."

Rechtsberatung CURAVIVA Schweiz
Streit Christian, lic.iur. Fürsprecher
rechtsberatungcuraviva.ch

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