Aktuelles

06.06.2024

Neue Administrativverträge CSS und HSK

Die neuen Administrativverträge zwischen der CSS, der HSK und CURAVIVA/senesuisse betreffend die Vergütung der KVG-Pflichtleistungen für stationäre Langzeitpflege in Pflegeheimen und Tages- oder Nachtstrukturen sowie administrative Regelung der Nebenleistungen konnten (rückwirkend) per 1. Januar 2024 abgeschlossen werden.

Gegenüber den vorgängig bis Ende 2023 gültigen Administrativverträgen haben sich die Inhalte nur geringfügig geändert. Gänzlich neu erstellt wurde allerdings der Anhang zum Thema Kontrollen durch die Versicherer (Anhang 2 im Vertrag mit der CSS sowie Anhang 3 im Vertrag mit der HSK). Die seitens Verband zentralen Themen wie beispielsweise die Gewährleistung der Datensicherheit und Datenvernichtung sowie die Einschränkung von rückwirkenden Anpassungen auf Einzelfälle mit groben Verstössen sind jedoch wunschgemäss in die finalen Versionen eingeflossen.

Der Vorstand von Curaviva St.Gallen hat sich aufgrund der nur geringfügigen Änderungen und der Verankerung von für den Verband zentralen Punkten deshalb entschieden, die beiden Verträge anzunehmen. Dadurch tritt Ihre Institution als Mitglied des Branchenverbandes Curaviva St.Gallen ebenfalls automatisch bei.

Sollten Sie mit den angepassten Verträgen einverstanden sein, müssen Sie deshalb nichts unternehmen und die neuen Verträge treten für Ihren Betrieb in Kraft. Sollten Sie mit den Inhalten der neuen Verträge nicht einverstanden sein und möchten Sie diesen nicht beitreten, müssen Sie dies den nationalen Branchenverbänden CURAVIVA und/oder senesuisse bis spätestens zum 20. Juni 2024 mittels einer schriftlichen Austrittserklärung mitteilen.

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