Aktuelles

02.10.2024

Pro-Komitee für das «Pro-Pflege-Gesetz»

Am 28. November 2021 wurde die Volksinitiative für eine starke Pflege angenommen. Bund und Kantone müssen den Artikel 117b «Pflege» der Bundesverfassung zeitnah umsetzen. Der Bundesrat hat sich für zwei Etappen entschieden (1. Ausbildungsoffensive und direkte Abrechnung; 2. Arbeitsbedingungen und angemessene Abgeltung), denen sich der Kanton St.Gallen angeschlossen hat. Der Entwurf des St.Galler Einführungsgesetzes untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum. Die Volksabstimmung findet im Kanton St.Gallen am 24. November 2024 statt.

Curaviva St.Gallen hat als Verband der Betagten- und Pflegeheime des Kantons St.Gallen ein vitales Interesse, dass das «Pro-Pflege-Gesetz» am 24. November 2024 angenommen wird: Das Stimmvolk muss für die nächsten acht Jahre 128 Millionen Franken genehmigen, die in die Aus- und Weiterbildung der Pflegebranche investiert werden sollen.

Deshalb hat sich der Vorstand entschieden, mit verschiedenen Partnern zusammen, ein Pro-Komitee zu gründen und diese Abstimmung mit einer Kampagne «Pro-Pflege-Gesetz» zu unterstützen. 

Um jede Unterstützung sind wir dankbar!

Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular baldmöglichst per Mail an infocuraviva-sg.ch. Für weitere Informationen konsultieren Sie unsere Website.

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