Qualitätsanforderungen an Heime
Alle öffentlichen und privaten Betagten- und Pflegeheime im Kanton St.Gallen müssen qualitative Mindestanforderungen erfüllen. Die Regierung hat dazu die Verordnung über die qualitativen Mindestanforderungen erlassen.
Dabei hat sie sich auf die Richtlinien zu den Qualitätsanforderungen gestützt, welche die Fachkommission für Altersfragen erarbeitet und verabschiedet hat. Die Richtlinien wurden unter Einbezug der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) und des Heimverbandes CURAVIVA St.Gallen erarbeitet.
Curaviva St.Gallen stellt Ihnen hiermit Arbeitsinstrumente zur Selbstbewertung der Richtlinien zu den Qualitätsanforderungen an Pflege und Betreuung zur Verfügung.