SVA / EL / Hilo
Sämtliche Antworten zu Fragen betreffend Abrechnungen mit der SVA erhalten Sie auf der Homepage und im Extranet der SVA St. Gallen.
Versicherungsleistungen Pflegefinanzierung - SVA St. Gallen
Wer vor dem Heimeintritt den Wohnsitz im Kanton St.Gallen gehabt hat, erhält den staatlichen Anteil an die Pflegekosten durch die SVA St.Gallen ausbezahlt. Die SVA St.Gallen ist unter anderem auch für die Auszahlung von AHV und Ergänzungsleistungen zuständig. Personen, die vor dem Heimeintritt in einem anderen Kanton wohnten, müssen sich an ihren früheren Wohnkanton wenden. Die Berechnung und Auszahlung erfolgt durch den bisherigen Kanton.
Um die Finanzierung der Pflegekosten sicherzustellen, muss die versicherte Person dem Pflegeheim beim erstmaligen Heimeintritt eine Wohnsitzbescheinigung der politischen Gemeinde einreichen, in der sie bis zum Heimeintritt wohnte. Erfolgt der Eintritt in das Heim aus einer ausserkantonalen Gemeinde, muss dem Pflegeheim zusätzlich eine Kostengutsprache der bisherigen Wohnsitzgemeinde eingereicht werden.
Im Online-Schalter der SVA finden Sie die Formulare der Pflegefinanzierung (PF). Sie können diese Formulare herunterladen und am Computer ausfüllen.
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