Sofortmassnahmen bei Rückforderungen von MiGeL Beträgen durch Krankenversicherer
Wir ersuchen Sie, bei Erhalt einer Rückforderung unverzüglich mit rechtsberatung@curaviva.ch oder d.domeisen@curaviva.ch oder chstreit@senesuisse.ch Kontakt aufzunehmen und die Dokumente und Korrespondenzen dort einzureichen.
Auf jeden Fall ist mit einer Rückantwort an die Rechnungssteller (Versicherer) zuzuwarten.
CURAVIVA Schweiz möchte eine koordinierte und einheitliche Vorgehensweise seitens der stationären Leistungserbringer sicherstellen.
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