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Tarifentwicklung RAI Index 2016 - Einführung BESA 2020

Es erstaunt nicht, dass bei den unterschiedlichen Interessen auch die Einschätzungen unterschiedlich ausfallen und tarifsuisse ag bei der Anhörung durch das Amt ihr Veto eingelegt hat.

Die neuen KLV-Anforderungen sehen eine Übergangsfrist bis Ende 2021 vor. Da voraussichtlich bis dann keine nationale Einigung über «die gesetzlich vorgeschriebenen Zeitstudien» bestehen wird, muss entschieden werden, wie bei dieser «gesetzlich nicht geregelten» Situation vorgegangen wird.

Aus Sicht der Systemanbieter Q-Sys und BESA Care ist klar, dass ab Januar 2022 nur noch Systemversionen eingesetzt werden können, welche auf aktuellen Zeitstudien basieren und neu auch auf Ebene Pflegestufe «geeicht» sind. Dies sind

  • RAI Index 2016
  • BESA LK 2020

Beide Versionen wurden auf der gleichen methodischen Grundlage (repräsentative CURAtime-Studien) geeicht. Gemäss Bundesgerichtsurteil ist dies ausreichend für eine kantonale Entscheidung einer Einführung. Diese zwei Versionen erfüllen die KLV-Anforderungen besser als die Vorgängerversionen, daher ist die Einführung ein folgerichtiger Zwischenschritt, auch wenn noch keine Einigung über die Zeiterfassungs-Methodik besteht.

Daher wird den Kantonen empfohlen, die beiden Systemversionen RAI Index 2016 und BESA LK 2020 koordiniert auf denselben Zeitpunkt einzuführen. In den Kantonen FR, SO, BS war die Sache einfacher, da alle Heime mit RAI arbeiten und das Bundesgericht klar in seinem Entscheid dazu war.

Eines ist sicher: die Einführung per 1.1.2021 ist nicht möglich oder hoch riskant. Wir werden zusammen mit dem Amt in der Arbeitsgruppe die weiteren Schritte bearbeiten.

BESA-Heime, die z.B. von der Version 2005 auf eine neue Version wechseln sind gut beraten, 2010 zu überhüpfen und gleich auf die Version BESA LK 2020 zu gehen. Es tut mir Leid, dass diese Information für die Betroffenen vielleicht etwas spät kommt.

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