14.10.2021
VI. Nachtrag VO Pflegefinanzierung - BESA LK 2020 und RAI Index 2016
Ein Systemwechsel muss unbedingt den Krankenkassenverbänden santésuisse und curafutura mitgeteilt werden. Die bestehenden Administrativverträge enthalten unterschiedliche Fristen. Aufgrund des kurzfristigen Regierungsratsentscheides ist ein Wechsel per 01.01.22 noch möglich, obwohl nicht alle Fristen eingehalten werden können.
Wenn Sie also einen Systemwechsel per 01.01.22 planen, müssen Sie dies dem Sekretariat per Mail an info@curaviva-sg.ch bis zum 28.10.21 bekanntgeben, damit die Krankenkassenverbände noch im Oktober durch den Kantonalverband informiert werden können.
Des Weiteren empfehlen wir, einen Systemwechsel jeweils auf den 01.01. oder 01.07. eines Jahres vorzunehmen. Wobei die Fristen gemäss geltenden Administrativverträgen einzuhalten sind. Die Mitteilung an die Krankenkassenverbände erfolgt dabei immer über den Kantonalverband.
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