06.10.2021
VI. Nachtrag zur Verordnung über die Pflegefinanzierung
Hiermit informiere ich Sie, dass die Regierung des Kantons St.Gallen mit Erlass vom 28. September 2021 entschieden hat, dass die zugelassenen Einrichtungen im Kanton St.Gallen ab 1. Januar 2022 die neuen Versionen der Pflegebedarfs-Erfassungssysteme einführen können (vgl. Download). Die Medienmitteilung finden Sie hier.
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