Pro-Pflege-Gesetz

Die Pflege soll gestärkt werden

Es steht nichts weniger auf dem Spiel als die funktionierende Gesundheitsversorgung, weshalb ein breit abgestütztes Komitee mobil macht: Am 24. November entscheidet die Stimmbevölkerung des Kantons St.Gallen über das «Pro-Pflege-Gesetz».

Federführend bei der Gründung des «Pro-Pflege-Gesetz»-Komitees sind einerseits Curaviva St.Gallen als Verband der Betagten- und Pflegeheime des Kantons St.Gallen, sowie die Sektion St.Gallen-Thurgau-Appenzell des Berufsverbands der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK). Beide Organisationen haben ein vitales Interesse, dass das «Pro-Pflege-Gesetz» am 24. November 2024 angenommen wird: Das Stimmvolk muss für die nächsten acht Jahre 128 Millionen Franken genehmigen, die in die Aus- und Weiterbildung der Pflegebranche investiert werden sollen. Dieser Betrag für das Einführungsgesetz über die Förderung der Pflegeausbildung muss wegen gesetzlicher Anforderungen im Rahmen des sogenannten obligatorischen Finanzreferendums zwingend vors Volk. Auslöser für dieses kantonale Gesetz war die Annahme der Pflegeinitiative auf eidgenössischer Ebene im Jahr 2021 und der Entscheid des Bundesrats, in der Pflegebranche eine Ausbildungsoffensive zu starten.

Fachkräfte dringend nötig
Weil die Pflegebranche systemrelevant sei und die Zahl der Pflegebedürftigen stetig zunehme, sei es nötig, Fachkräfte nachzuziehen und der Abwanderung in andere Branchen vorzubeugen, sagt René Alpiger, Sprecher des «Pro-Pflege-Gesetz»-Komitees, Curaviva-Vorstandsmitglied und Direktor der Geriatrischen Klink St.Gallen. Alpiger selber ist ein gutes Beispiel, wie man als Pflegefachperson eine berufliche Karriere im Gesundheitsbereich einschlagen kann und betont: «Wir brauchen mehr hochqualifizierte Fachkräfte, um die Qualität der Pflege langfristig zu sichern. Das ‹Pro-Pflege-Gesetz› ist der richtige Schritt in diese Richtung.» Die Arbeitgeber seien in der Pflicht, ist sich Alpiger bewusst: «Die Pflegebranche verpflichtet sich, genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen.» Auf der Arbeitnehmendenseite dürften beitragsberechtigte Studierende mit namhaften Ausbildungsbeiträgen rechnen, die direkt vom Kanton ausbezahlt würden. Ausserdem erhielten Ausbildungsverbünde und höhere Fachschulen Beiträge.

Gelder gezielt in Bildung investieren
Wichtig ist Alpiger, dass die 128 Millionen Franken nicht im Giesskannenprinzip verwendet werden sollen: «Die Rahmenbedingungen sind klar, damit Institutionen in der Gesundheitsversorgung motiviert sind, ihre Mitarbeitenden zu fördern. Für Studierende sind pro Ausbildungsjahr 20'000 bis 30'000 Franken vorgesehen. Wiedereinstiegskurse werden bis zum Betrag von 4000 Franken voll übernommen.» Unter bestimmten Bedingungen könnten die Beiträge zurückgefordert werden, womit gesichert sei, dass die Gelder auch gut und nachhaltig investiert würden. Der St.Galler Kantonsrat habe etwa festgelegt, dass Beiträge zurückgefordert werden können, wenn eine Person nach der Auszahlung nicht mindestens zwei Jahre in der Branche gearbeitet hat.

Für Wiedereinsteigerinnen attraktiv
Dies tue der Wirkung des Gesetzes keinen Abbruch, sondern fördere die Motivation für den Quer- oder Wiedereinstieg, sagt Alpiger anhand eines konkreten Beispiels. Gerade der Beitrag für einen Wiedereinstieg sei besonders vielversprechend: «Die Wiedereinstiegsunterstützung eröffnet gerade Frauen, die wegen der Mutterschaft einige Jahre ausgesetzt haben, neue Perspektiven, um eine gut bezahlte Arbeitsstelle zu finden.»

Diese Komitee-Mitglieder unterstützen die Kampagne «Ein Herz für die Pflege».

Erfahren Sie mehr Details über die Hintergründe des «Pro-Pflege-Gesetzes» und über die Argumente, warum dessen Annahme am 24. November 2024 dringend nötig ist, um die Gesundheitsversorgung nachhaltig zu sichern.

Interessiert, was im Pro-Pflege-Gesetz steht? Hier können Sie den Wortlaut des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Förderung der Pflegeausbildung downloaden.

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